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VVGE 1987/88 Nr. 31

Obwalden · 1987-04-21 · Deutsch OW
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VVGE 1987/88 Nr. 31, S. 42: Art. 16 Abs. 3 SVG. Entzug des Führerausweises infolge Benützen eines Fahrzeuges zu Verbrechen oder Vergehen. Entscheid des Regierungsrates vom 21. April 1987 (Nr. 1546). Aus den Erwägungen: 2. Der Führerausweis

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VVGE 1987/88 Nr. 31, S. 42: Art. 16 Abs. 3 SVG. Entzug des Führerausweises infolge Benützen eines Fahrzeuges zu Verbrechen oder Vergehen. Entscheid des Regierungsrates vom 21. April 1987 (Nr. 1546). Aus den Erwägungen:

2. Der Führerausweis muss gemäss Art. 16 Abs. 3 Bst. f SVG mindestens einen Monat entzogen werden, wenn ein Motorfahrzeug zur Begehung eines Verbrechens oder mehrmals zu vorsätzlichen Vergehen verwendet wurde. Die fortgesetzten Diebstähle sowie der gewerbsmässige Betrug, die zur Verurteilung durch den Strafrichter führten, stellen Verbrechen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 Bst. f SVG dar. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts (108 Ib 137, 106 Ib 137 E. 1) genügt es aber nicht, dass eine Straftat einfach während oder im Anschluss an eine Fahrt begangen wurde. Art. 16 Abs. 3 Bst. f kommt vielmehr nur dann zur Anwendung, wenn das Motorfahrzeug speziell dazu verwendet worden ist, die Begehung von Straftaten zu erleichtern, es ein wesentliches Hilfsmittel zur Deliktsausführung darstellt. Die Straftat muss unter Ausnützung der besonderen Möglichkeiten des Motorfahrzeuges wie Schnelligkeit, Tragkraft oder Abgeschlossenheit erfolgt sein. Die Benützung des Motorfahrzeuges war wohl nicht generell eine unabdingbare Voraussetzung für die Delinquenz des Beschwerdeführers. Zumindest aber hat die Benutzung des PWs dem Beschwerdeführer die intensive, gewerbsmässige Ausführung (Deliktsumme von Fr. 105'576.45) ermöglicht oder doch auf jeden Fall wesentlich erleichtert (BGE 108 Ib 137). Ausserdem hat der Ab- und Weitertransport des Diebesgutes im Auto das Risiko des Beschwerdeführers, entdeckt zu werden, wesentlich vermindert. Aus diesen Gründen muss der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts notwendige Zusammenhang zwischen der Delinquenz und der Benützung eines Motorfahrzeuges als gegeben erachtet werden. de| fr | it Schlagworte motorfahrzeug verbrechen beschwerdeführer vergehen bundesgericht führerausweis Mehr Deskriptoren anzeigen Normen Bund SVG: Art.16 Leitentscheide BGE 108-IB-137 106-IB-136 S.137 VVGE 1987/88 Nr. 31